1,5 cbm KMF-Sack für Mineralwolle

1,5 cbm KMF-Sack für Mineralwolle

Gewünschte Variante:

Abmessungen (L x B x H)
150 x 50 x 200 cm
  • Versand Sack per Post
  • Selbstanlieferung bei EHGARTNER
  • Entsorgung mit Übernahmeschein

 

Um Verfügbarkeit und Preis dieses Artikels bestimmen zu können, geben Sie bitte die PLZ Ihres Lieferorts ein:
Artikel-Nr.: EHG800000KMFSA02
Was darf rein?
  • Mineralwolle
  • Mineralfaserdeckenplatten
  • Glaswolle
  • Steinwolle

 

Was darf nicht rein?
  • asbesthaltige Abfälle
  • HBCD-haltige Dämmplatten (Styropor-Dämmplatten)
  • jegliche sonstige Abfälle

 

Weitere Hinweise

Arbeiten mit dem Material

Mineralwolle gilt als effektiver Dämmstoff, jedoch sind bei der Entsorgung einige Punkte zu beachten. Die Mineralfasern sowie der Faserstaub gelten als gesundheitsgefährdend und z.T. als krebsverdächtig. Als grundsätzlich notwendige Versorgungsmaßnahmen beim Entsorgen sollten Sie auf jeden Fall langärmelige und geschlossene Kleidung oder einen einteiligen Schutzanzug tragen, Staubschutzbrille, Handschuhe und eine hochwertige Staubschutzmaske komplettieren dann die notwendige Sicherheitsausrüstung. Wenn es sich um Altbauten handelt, müssen Sie besonders vorsichtig und umsichtig vorgehen.

Richtiges Befüllen

Mineralwolle darf nur in den speziellen KMF-Säcken entsorgt werden. Diese sind nach der Befüllung luftdicht zu verschließen. Andernfalls dürfen wir diese nicht annehmen. Bitte achten Sie darauf, dass sich in diesen Säcken nur dieses Dämmmaterial befindet.

Selbstanlieferung bei EHGARTNER

Sie können die befüllten Säcke anliefern in unseren Standorten

- 82538 Geretsried, Wallensteinstraße 21 (Karte) oder

- 85661 Forstinning, Jahnstraße 9 (Karte). 

Unsere Annahmezeiten sind: Mo – Do 07:00 Uhr – 15:30 Uhr, Fr 07:00 – 14:30 Uhr

Während dieser Zeit können Sie das Material bei uns anliefern, ohne vorherige Terminvereinbarung.

Sie erhalten nach der Entsorgung mit der Rechnung einen Übernahmeschein, der belegt, dass Sie dieses Dämmmaterial fachgerecht und gesetzeskonform entsorgt haben. Der Übernahmeschein gilt als Nachweis gegenüber den Behörden.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter 08171-9338-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

  • Fragen zum Artikel?

  • Zuletzt angesehen